Unterstützungsbeiträge für Jugendliche an Vereine und Organisationen
Die Gemeinde Elsau unterstützt seit vielen Jahren Vereine und Jugendorganisationen, die einen wertvollen Beitrag zur sportlichen, sozialen und persönlichen Entwicklung junger Menschen leisten. Um dieses Engagement zu fördern, stellt die Gemeinde jährliche Pro-Kopf-Beiträge in der Höhe von CHF 40 für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.
Damit die erwähnten Vereine bzw. Organisationen in den Genuss der Pro-Kopf-Beiträge gelangen, haben sie folgende Bedingungen und Auflagen zu erfüllen:
- Berechtigt für die Beantragung von Pro-Kopf-Beiträgen sind die in der Gemeinde aktiven Sportvereine sowie Verbandsjugendorganisationen (Pfadi und CEVI), die einem schweizerischen Sportverband oder einer schweizerischen Organisation angehören.
- Als Personen, für welche Pro-Kopf-Beiträge beansprucht werden können, gelten Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren. Dabei werden die Jahre, in welche der 3. und der 18. Geburtstag fallen, voll mitgezählt.
- Es wird eine Mindestanzahl von 5 Jugendlichen pro Verein oder Organisation vorausgesetzt, die in die entsprechende Alterskategorie fallen. Dabei werden alle aktiven jugendlichen Mitglieder eines Vereins oder einer Organisation im entsprechenden Alterssegment mitgezählt. Vergütet werden die Pro-Kopf-Beiträge aber nur für die in der Gemeinde Elsau wohnhaften Jugendlichen.
- Die Teilnahme an Aktivitäten findet regelmässig, d.h. mindestens 14-täglich, mit Ausnahme der Schulferien statt.
- Nicht in der Gemeinde Elsau selbst aktive Vereine oder Organisation, die Elsauer Jugendliche betreuen, sind ebenfalls berechtigt, Pro-Kopf-Beiträge zu beantragen.
- Es werden keine Pro-Kopf-Beiträge an kommerzielle Organisationen bzw. Aktivitäten gewährt.
- Die von der Gemeinde bezahlten Pro-Kopf-Beiträge sind ausschliesslich für Zwecke der Jugendsport- und der Verbandsjugendförderung zu verwenden (Leiterentschädigung, Anschaffung von Material, usw.).
- Die mit Pro-Kopf-Beiträgen von der Gemeinde unterstützten Vereine und Organisationen verpflichten sich zum aktiven Schutz ihrer Jugendlichen gegen sexuelle Übergriffe.
- Die Vereine bzw. Organisationen sind verpflichtet, schriftliche Anwesenheitskontrollen zu führen. Die Vereine legen die Art und Weise dieser Anwesenheitskontrollen selber fest. Die Gemeinde behält sich jederzeit das Recht auf Einsicht in die geführten Unterlagen und unangemeldete Besuche an den Aktivitäten vor. Zusammen mit der aktuellen Mitgliederliste melden die Vereine der Gemeinde den durchschnittlichen Besuchsgrad ihrer Aktivitäten im vergangenen Vereinsjahr in Prozent.
- Die rechtsgültig unterschriebenen Gesuche für die Pro-Kopf-Beiträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 31. Oktober auf dem speziellen Formular mit den verlangten Beilagen und einer aktuellen Mitgliederliste mit Namen, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum der Jugendlichen, für die ein Unterstützungsbeitrag der Gemeinde verlangt wird, an die folgende Adresse einzureichen:
Gemeindeverwaltung Elsau
Unterstützungsbeiträge für Jugendliche
Auwiesenstrasse 1
8352 Elsau
Mit dem erstmaligen Gesuch für die Ausrichtung von Pro-Kopf-Beiträgen sind der Gemeinde die Statuten und das Organigramm des entsprechenden Vereins bzw. der Organisation einzureichen.
Die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse sind auf unserer RechtssammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.
Das Formular zur Einreichung der Unterstützungsbeiträge für das Folgejahr ist bis zum 31. Oktober einzureichen und befindet sich in unserem Online-Schalter.