Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen.html und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Vorzeitig:
von Montag-Freitag während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Abtimmungs/Wahlsonntag:
von 09.00-10.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus
Auwiesenstrasse 1
8352 Elsau
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde vor dem Abstimmungstag verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Elsau erscheint.
- Sie können das Stimmkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Das Stimmkuvert ist mit A-Post vorfrankiert. Wir empfehlen eine Postaufgabe spätestens am Donnerstag vor der Abstimmung. Der Briefkasten beim Gemeindehaus wird am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr das letzte Mal geleert.