Gemeinderat
Der Gemeinderat hat unter anderem die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
- Wahl der Mitglieder des Wahlbüros
- Anstellung von leitenden Gemeindeangestellten
- Erlass seiner Geschäftsordnung und von Reglementen
- Ausführung der ihm vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben
- Besorgung der ihm übertragenen Gemeindeangelegenheiten
- Vollzug der Gemeindebeschlüsse
- Vertretung der Gemeinde nach aussen
- Ausgabenvollzug im Rahmen seiner Kompetenzen
- Gliederung der Verwaltung in die verschiedenen Ressorts
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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