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Festwirtschaft / Polizeistundenverlängerung

Für das Führen einer öffentlich zugänglichen Festwirtschaft benötigen Sie ein temporäres Festwirtschaftspatent. Dauert der Anlass länger als 02.00 Uhr ist zudem das einmalige Hinausschieben der Schliessungsstunde zu beantragen.

Das Gesuch ist spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Gesuch kann per Post oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@elsau.ch eingereicht werden.

Hier können Sie das Gesuch für die Festwirtschaft und Polizeistundenverlängerung herunterladen.

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