Steueramt
Ordentliche Steuer (Steuererklärung, Steuerkonto, Fristerstreckung)
Grundstückgewinnsteuer (Steuererklärung, Grundlagen, Sicherstellung Depot, Bankverbindung)
Ordentliche Steuer
Einreichen Ihrer Steuererklärung:
Für eine effiziente elektronische Erfassung Ihrer Steuerunterlagen bitten wir Sie, ab 01.01.2011 Ihre vollständig ausgefüllte Steuererklärung direkt ans Scan Center, Steueramt Elsau, Postfach 85, 8402 Winterthur einzusenden.
Neu auch online möglich: https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/steuern-natuerliche-personen/steuererklaerung-natuerliche-personen.html
Ihr online Steuerkonto:
Seit 7. März 2011 können Sie mit dem eKonto (elektronisches Steuerkonto) jederzeit Ihr Steuerkonto online einsehen und verschiedene Steueranliegen rund um die Uhr erledigen. Folgende Dienstleistungen stehen Ihnen mit dem eKonto zur Verfügung:
- Einsicht in Ihr Steuerkonto mit detaillierter Anzeige der Buchungen wie Rechnungsbeträge, Zahlungen, Zahlungsfristen, Gutschriften sowie Kontosaldi
- Bestellung von Einzahlungsscheinen oder Aufbereitung von Informationen für den elektronischen Zahlungsverkehr
- Bestellung von 7ner und 10er Abonnementen zur Bezahlung künftiger provisorischer Steuerrechnungen
- Beantragung von Zahlungsvereinbarungen
- Verwaltung des Auszahlungskontos für Steuerrückzahlungen
Nutzen Sie diesen Service und registrieren Sie sich hier.
Videoanleitung zur:
-Registrierung im ePortal
-Nutzung des eKonto
Fristerstreckung:
Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist einreichen können, so ist beim Steueramt spätestens bis am 31. März ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Gewährte Fristerstreckungen werden vom Steueramt nicht bestätigt. Nach Erhalt der Steuerunterlagen können Sie Ihre Einreichefrist auch elektronisch verlängern.
Steuerzahlung:
Beachten Sie dazu bitte die ausführlichen Informationen in den Anfangsseiten der Wegleitung zur Steuererklärung. Sollten Sie nicht in der Lage sein, provisorische oder definitive Steuern innert Zahlungsfrist zu begleichen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf!
Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte:
Der Regierungsrat hat am 12. August 2009 eine neue Weisung an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte erlassen. Sie hat zum Ziel, den seit dem Erlass der letzen Weisung (2003) auf dem Liegenschaftenmarkt eingetretenen, veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Gemäss dieser Weisung sind für die Steuerperiode 2009 sämtliche Liegenschaften im Kanton Zürich neu bewertet worden (allgemeine Neubewertung). In der aktuellen Steuererklärung setzen Sie bitte die Werte Ihrer Liegenschaftenbewertung 2009 ein, welche wir Ihnen im Frühjahr 2010 zugestellt haben.
Falls Sie in der Gemeinde Elsau eine Liegenschaft besitzen und noch keine Steuerbewertung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Die Lageklasse-Daten sind über den kantonalen GIS-Browser abrufbar.
Wegzug aus Elsau:
Die Steuerpflicht besteht an dem Ort, an dem man per 31. Dezember den Wohnsitz hat.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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