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Festlegung Gewässerraum Eulach im Siedlungsgebiet Winterthur

17. April 2024

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Eulach. Siedlungsgebiet von Winterthur. Mitbetroffenheit Elsau.

Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Die Eulach ist ein Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf des Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen politischen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Kanton geprüft und das Gewässerraumdossier entsprechend bereinigt.

Gestützt auf § 15 g HWSchV wird vom 18. April 2024 bis zum 17. Juni 2024 das Dossier zur Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Eulach im Siedlungsgebiet von Winterthur, bestehend aus einem technischen Bericht (2-teilig) und den massgebenden Gewässerraumplänen, öffentlich aufgelegt. Da die Gemeinde Elsau am Perimeterrand von der Gewässerraumfestlegung betroffen ist, wird das Dossier auch in der Gemeinde Elsau aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden öffentlich zur Einsicht auf:

Gemeindeverwaltung Elsau

Auwiesenstrasse 1

8352 Elsau

Die digitalen Unterlagen können auf der Gewässerraumhomepage unter https://www.gewaesserraum.ch/publikationen/ bezogen werden. Zudem ist die Darstellung der Gewässerraume im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltbecken und ÖREB) ersichtlich.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

Rechtsmittelbelehrung

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 17. Juni 2024 mit schriftlicher Begründung und mit Vermerk «Einwendungen GWR [Name Gewässer], [Name Gemeinde]» bei folgender Adresse eingereicht werden:

Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abteilung Wasserbau, Sektion Planung

Walcheplatz 2
8090 Zürich

Ablauf der Frist: 17. Juni 2024

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