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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen.html und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Ruedi Wellauer, ruedi.wellauer@elsau.ch

Urne Öffnungszeiten

Vorzeitig:
von Montag-Freitag während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Abtimmungs/Wahlsonntag:
von 09.00-10.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus
Auwiesenstrasse 1
8352 Elsau

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde vor dem Abstimmungstag verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis mitbringen.

Brieflich abstimmen

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Elsau erscheint.
  4. Sie können das Stimmkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Das Stimmkuvert ist mit A-Post vorfrankiert. Wir empfehlen eine Postaufgabe spätestens am Donnerstag vor der Abstimmung. Der Briefkasten beim Gemeindehaus wird am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr das letzte Mal geleert.
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