Sozialhilfe
Wirtschaftliche Hilfe
Gestützt auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich leisten wir die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Ziel der Sozialhilfe ist, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten und die soziale und berufliche Integration zu fördern und zu fordern.
Persönliche Hilfe / Beratung
Für Einwohnerinnen oder Einwohner von Elsau, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung. Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
Bestätigungen
Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe
Anspruch auf Sozialhilfe?
Eine einfache Anspruchsprüfung können Sie mittels Armutsrechner (Statistisches Amt des Kantons Zürich) berechnen.
Eine detaillierte Prüfung durch die Sozialabteilung kann erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen erfolgen.
Zugehörige Objekte
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Nachweis_Arbeitsbemuhungen.pdf | Download | 0 | Nachweis_Arbeitsbemuhungen.pdf |
In_Not_geraten.pdf | Download | 1 | In_Not_geraten.pdf |
Antragsformular_Sozialhilfe.pdf | Download | 2 | Antragsformular_Sozialhilfe.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialabteilung | 052 368 78 16 | soziales@elsau.ch |
Name | Beschreibung |
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