Kopfzeile

Inhalt

Sozialhilfe

Wirtschaftliche Hilfe

Gestützt auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich leisten wir die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Ziel der Sozialhilfe ist, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten und die soziale und berufliche Integration zu fördern und zu fordern.

Persönliche Hilfe / Beratung

Für Einwohnerinnen oder Einwohner von Elsau, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung. Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.

Bestätigungen

Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe

Anspruch auf Sozialhilfe?

Eine einfache Anspruchsprüfung können Sie mittels Armutsrechner (Statistisches Amt des Kantons Zürich) berechnen.

Eine detaillierte Prüfung durch die Sozialabteilung kann erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen erfolgen.

Zugehörige Objekte

Name
Nachweis_Arbeitsbemuhungen.pdf Download 0 Nachweis_Arbeitsbemuhungen.pdf
In_Not_geraten.pdf Download 1 In_Not_geraten.pdf
Antragsformular_Sozialhilfe.pdf Download 2 Antragsformular_Sozialhilfe.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Icon