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Hundekontrolle

Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS AG registriert sein.


Meldepflicht an die Gemeinde sowie an die AMICUS AG
HundehalterInnen sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innert 10 Tagen unter Vorlage des Hundepasses anzumelden und dieser allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes), ebenfalls innert 10 Tagen, mitzuteilen. Diese Mutationen sind zusätzlich direkt der AMICUS AG zu melden (www.amicus.ch oder Tel. 0848 777 100).

Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen.

Hundesteuer
Es wird eine jährliche Hundesteuer von 180.00 CHF pro Hund erhoben. Diese wird mittels Rechnung eingefordert. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Februar.

Beschwerden
Bei Beschwerden betreffend auffällig gewordener Hunde, bitten wir Sie, mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Sie wird die Angelegenheit prüfen und allenfalls die notwendigen verwaltungsrechtlichen Massnahmen veranlassen.

Fundtiere
Gefundene Tiere sind der Meldestelle für Findeltiere, 8090 Zürich zu melden. Man kann dies mit dem Fundformular unter www.gefundene-tiere.ch tätigen oder per Telefon 0848 848 244 die Fundmeldung registieren lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.tierereichtighalten.ch (Bund)
www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/veterinaeramt.html (Kanton)

Hund

Zugehörige Objekte

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