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Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belangen rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist (jeweils bis Ende März) ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Sie haben zudem die Möglichkeit die Einreichefrist direkt bei unserem Online-Schalter zu verlängern. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

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