Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Elsau erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Sie finden sämtliche Einbürgerungsinformationen und Gesuchsformulare unter https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung.html
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 368 78 00 | ruedi.wellauer@elsau.ch |