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Friedensrichterin

Das Friedensrichteramt führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:

  • Geldforderungsklagen
  • erbrechtliche Klagen
  • vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
  • Nachbarrecht
  • Stockwerkeigentümerklagen
  • Arbeitsstreitigkeiten

 

Ausnahmen:
Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen
    Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
  • Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
    Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
    Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
  • Ehrverletzungsklagen
    Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen.

 

Über den Link http://www.friedensrichter-zh.ch finden Sie:

  • weitere Informationen zum Thema
  • konkrete Informationen wie z.B. Zuständigkeiten, Kosten, etc. stehen im Wegweiser
  • die Formulare für das Schlichtungsgesuch

Kontakt

Friedensrichterin
Auwiesenstrasse 1
8352 Elsau
Tel. 077 523 02 33
friedensrichteramt@elsau.ch

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Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

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