Friedensrichterin
Das Friedensrichteramt führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
- Geldforderungsklagen
- erbrechtliche Klagen
- vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
- Nachbarrecht
- Stockwerkeigentümerklagen
- Arbeitsstreitigkeiten
Ausnahmen:
Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:
- Scheidungs- und Trennungsklagen
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen. - Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen. - Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten. - Ehrverletzungsklagen
Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen.
Über den Link http://www.friedensrichter-zh.ch finden Sie:
- weitere Informationen zum Thema
- konkrete Informationen wie z.B. Zuständigkeiten, Kosten, etc. stehen im Wegweiser
- die Formulare für das Schlichtungsgesuch
Kontakt
FriedensrichterinAuwiesenstrasse 1
8352 Elsau
Tel. 077 523 02 33
friedensrichteramt@elsau.ch
Website
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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