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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung umfasst alle Stimmberechtigten mit politischen Wohnsitz in der Gemeinde Elsau. Pro Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt (jeweils im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung und im Dezember die Budgetgemeindeversammlung). Darüber hinaus kann der Gemeinderat nach Bedarf ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen. In der Gemeinde Elsau findet die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde seit jeher zusammen mit der Versammlung der Schulgemeinde und der Kirchgemeinde statt.

Kontakt

Ruedi Wellauer, Gemeindeschreiber
ruedi.wellauer@elsau.ch

Ort

Singsaal Oberstufenschulhaus Ebnet(im Ausnahmefall Mehrzweckhalle Ebnet)
Im Ebnet 7
8352 Elsau

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde verfügt z.B. über die folgenden Kompetenzen
  • Festsetzung des kommunalen Richtplans und der Bau- und Zonenordnung
  • Genehmigung Budget, Festsetzung Steuerfuss
  • Abnahme Jahresrechnung
  • Bewilligung grössere Kredite
  • Neufassung und Änderung von Verordnungen und Reglementen mit Charakter eines formellen Gesetzes

Kompetenzen

Die genauen Aufgaben und Kompetenzen entnehmen Sie bitte der Gemeindeordnung vom 17. Mai 2009

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde und damit gleichzeitg stimmberechtigt sind mündige Schweizerbürger, die in Elsau Wohnsitz haben. Bei der Schulgemeinde Elsau-Schlatt sind dies zusätzlich auch die Stimmberechtigen der Gemeinde Schlatt.

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