Baukommission
Die Baukommission besteht aus drei Mitgliedern. Der Bauvorsteher führt den Vorsitz. Weiter gehören der Werkvorsteher und ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied dazu. Die Baukommission ist eine unterstellte Kommission.
Die Baukommission hat unter anderem die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
- Den Erlass der baurechtlichen Entscheide gemäss der eigenössischen, kantonalen und kommunalen Gesetzgebung sowie für Strassenreklamen gemäss § 26 der kantonalen Signalisationsverordnung
- Baupolizei und Bauaufsicht
- Feuerpolizei
- Amtliche Vermessung, Heimatschutz
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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